Hallo, Martin.
Die mit dem Urteil des LG Hamburg greifende Rechtsansicht hat zur Folge, daß Forenbetreiber nicht nur im Nachgang eines Verstoßfalls tätig werden müssen, sondern daß sie ganz unabhängig davon generell haften - auch, wenn sie entsprechende Beiträge "zeitnah" entfernt haben. Sie müssen nach Auffassung des Gerichts "technische oder personelle Mittel" wählen, die geeignet sind, Rechtsverstöße wie Beleidigungen, Aufrufe zu Straftaten, aber auch zivilrechtlich relevante Vorgänge (Verleumdung, Geschäftsschädigung)
umgehend zu eliminieren oder sogar im Vorfeld auszufiltern (moderierte Foren). Da Forenuser häufig nicht in persona zu ermitteln sind, greift die Haftung der Forenbetreiber i.d.R. zuvorderst. Man bewegt sich als Forenbetreiber auf dünnem Eis.
Die Sache mit dem Downloadlink ist in dieser Hinsicht m.E. aber nicht bedeutsam, da nur der Link auf eine nicht im Forum gespeicherte Datei gelegt wurde. Ich habe diese Datei von Combit auch erhalten, und da ich sie ungefragt per Mail bekommen habe, waren damit auch keine rechtsverbindlichen Abmachungen getroffen. Anders gesagt: Ich habe nicht explizit zugesagt (wie etwa beim Download eines L&L-Servicepacks), die Informationen geheimzuhalten und die Daten nur entsprechend des Lizenzabkommens weiterzugeben (Redist-Dateien nur an Endbenutzer). Insofern halte ich das in diesem Fall für weitgehend unbedenklich.
Übrigens, wie gesagt: Die DLL für L&L 11 hat bei mir nichts bewirkt.
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